Weger & Partner
Steuerberatungs GmbH

Steuernews für Klienten

Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Illustration

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind

  • bis € 2.000,00 pro Jahr steuerfrei und zusätzlich
  • bis € 1.000,00 pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer bestimmten lohngestaltenden Vorschrift erfolgt (für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen).

Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Soweit Zulagen und Bonuszahlungen nicht durch diese Bestimmungen erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu versteuern.

Werden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 sowohl eine steuerfreie Arbeitnehmergewinnbeteiligung als auch eine Teuerungsprämie ausbezahlt, sind diese nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von € 3.000,00 pro Jahr nicht übersteigen.

Nach Gewährung einer steuerfreien Teuerungsprämie kann eine Mitarbeitergewinnbeteiligung nur mehr im verbleibenden Ausmaß bis € 3.000,00 steuerfrei ausbezahlt werden. Umgekehrt kann nach Gewährung einer steuerfreien Gewinnbeteiligung eine Teuerungsprämie ebenfalls nur mehr im verbleibenden Ausmaß bis € 3.000,00 steuerfrei pro Jahr ausbezahlt werden.

Stand: 29. August 2023

Bild: mpix-foto - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2023

Abgabenänderungsgesetz 2023: Entnahme von Gebäuden zum Buchwert oder gemeinen Wert?

Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.

Wie ist geplant, die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft zu regeln?

Eine neue Rechtsform soll insbesondere Start-ups mehr Flexibilität bringen.

Was ist bis zum 30.9.2023 von Unternehmern besonders zu beachten?

Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.

Wie soll die neue Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen ausgestaltet werden?

Neue Möglichkeiten für Start-ups und junge KMUs zur Bindung von Mitarbeitern.

Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige

Krankenversicherte Neue Selbständige erhalten eine Beitragsgutschrift.

Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Bis zu € 3.000,00 steuerfrei.

Wie können Sie Kundenstimmen für Ihr Marketing nutzen?

Kundenstimmen stärken Glaubwürdigkeit und vermitteln Sicherheit.

Weger & Partner Steuerberatungs GmbH work Villacher Straße 34/1 9800 Spittal an der Drau Österreich work +43476250330 fax +434762503324 http:/www.steuerberatung-weger.at/ 46.792204 13.506536
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369