Weger & Partner
Steuerberatungs GmbH

Steuernews für Klienten

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Illustration

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Altersgruppe Regelbedarfssätze
  2015 2016
0 –   3 Jahre € 197,00 € 199,00
3 –   6 Jahre € 253,00 € 255,00
6 – 10 Jahre € 326,00 € 329,00
10 – 15 Jahre € 372,00 € 376,00
15 – 19 Jahre € 439,00 € 443,00
19 – 28 Jahre € 550,00 € 555,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • sich das Kind in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört,
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Stand: 29. September 2015

Bild: Scott Griessel - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Oktober 2015

Inhalte des sogenannten Bankenpakets im Detail

Es wird ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geschaffen.

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016

Änderung beim Sachbezug für Personenkraftwagen ab 1.1.2016

Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung erneuert.

Erfolgsfaktor: Gesunde Mitarbeiter

Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter.

Weger & Partner Steuerberatungs GmbH work Villacher Straße 34/1 9800 Spittal an der Drau Österreich work +43476250330 fax +434762503324 http:/www.steuerberatung-weger.at/ 46.792204 13.506536
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369