Durch welche Maßnahmen soll Lohn- und Sozialdumping weiter eingeschränkt werden?
Lohn- und Sozialdumping
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Neue Selbständige trifft die Pflichtversicherung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nur dann, wenn ihr Einkommen nachstehende Grenzen überschreitet:
Allerdings prüfen die zuständigen Sozialversicherungsträger die Höhe der Einkünfte erst anhand des Einkommensteuerbescheids. Das heißt, die Überprüfung erfolgt erst im folgenden Jahr.
Wenn die Grenzen überschritten wurden, müssen
Um diesen Strafzuschlag zu vermeiden, können neue Selbständige eine Überschreitungserklärung bei der SVA abgeben. Das Überschreiten der Grenzen muss für das Jahr 2014 noch bis zum 31.12.2014 gemeldet werden – nur dann kann der Strafzuschlag vermieden werden.
Mit der Abgabe der Erklärung wird die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung ausgelöst. Wenn die Erklärung einmal abgegeben ist und die Einkünfte dann unter der Grenze bleiben, kann man sich nicht mehr rückwirkend wieder befreien lassen.
Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen und dafür keine Gewerbeberechtigung benötigen. Die SVA prüft diese Voraussetzungen.
Beispiele: Autoren, Vortragende, Psychotherapeuten
Stand: 26. September 2014
Lohn- und Sozialdumping
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Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA
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