Stammkapital senken: Ja oder nein?
Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Welche Mindestangaben auf einer Website enthalten sein müssen, ist gesetzlich genau geregelt. Selbst Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, müssen auf ihrer Website Mindestangaben machen, auch wenn Sie keinen Webshop betreiben.
Neben dem vollständigen Namen, der vollen geografischen Anschrift bzw. dem Standort der Gewerbeberechtigung und der UID-Nummer sind Daten anzugeben, mittels deren Besucher der Website rasch und unmittelbar mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen können (z.B. Telefon, Fax, E-Mail).
Weitere verpflichtende Angaben sind:
Weiters wird empfohlen, auch die zuständige Gewerbebehörde anzugeben (z.B. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und die Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat (wenn vorhanden, z.B. Meisterbetrieb, Meisterprüfung abgelegt in Österreich).
Stand: 10. September 2013
Die steuerfreie Auszahlung ist verbunden mit Kosten und einem erheblichen Aufwand.
Der Kauf eines Fiskal-LKWs statt einem „normalen“ PKW ist aus steuerlicher Sicht von Vorteil.
Besitzen Sie Immobilien, die Sie vermieten? Dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihr Unternehmen (Ihren Betrieb) in der nächsten Zeit zu verkaufen?
Wer ist ein neuer Selbständiger?
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Welche Mindestangaben auf einer Website enthalten sein müssen, ist gesetzlich genau geregelt.
Die Beziehung zum Kunden endet nicht mit der Unterschrift am Kaufvertrag, sondern sie sollte zu diesem Zeitpunkt erst so richtig beginnen