Steuerspar-Checkliste 2012
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Sind Sie ein neuer Selbständiger (Tätigkeit ohne Gewerbeschein) und wissen Sie bereits jetzt, dass Ihre Einkünfte folgende Grenzen übersteigen?
Dann ist zu empfehlen, dass Sie noch bis Ende Dezember 2012 eine Überschreitungserklärung bei der SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) abgeben. Mit der Abgabe dieser Erklärung lösen Sie die Pflichtversicherung in der Sozialversicherung aus.
Wird bis Dezember 2012 keine Erklärung abgegeben, muss ein Strafzuschlag von 9,3 % bezahlt werden (wenn die Grenzen überschritten wurden). Neu im heurigen Jahr ist: Wenn die Erklärung später abgegeben wird, muss der Strafzuschlag trotz der Abgabe bezahlt werden.
Die Sozialversicherung überprüft im Nachhinein anhand des Einkommensteuerbescheids die Höhe Ihrer Einkünfte. Wenn die Grenzen überschritten wurden, dann ist in jedem Fall der Strafzuschlag (inkl. Sozialversicherung) zu zahlen.
Stand: 13. November 2012
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken.
Sind Sie ein neuer Selbständiger und wissen Sie bereits jetzt, dass Ihre Einkünfte Grenzen übersteigen?
Neben der Grundbucheintragungsgebühr könnte auch die Grunderwerbsteuer bald erheblich höher werden.
Der Arbeitgeber ist laut Gesetz dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen.