Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer seit 1.1.2016?
Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Sie sind grundsätzlich im Wege der Steuerveranlagung in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigt, in dem sie geleistet werden.
Damit eine Aufwendung als außergewöhnliche Belastung die Steuerbemessungsgrundlage mindert, darf sie unter kein Abzugsverbot fallen und muss drei Voraussetzungen erfüllen:
Die Belastung muss
Bei manchen Aufwendungen ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen, wie z. B. bei Krankheits- und Begräbniskosten. Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben.
Einkommen | Höchstbeitrag jährlich |
bis zu € 7.300,00 | 6 % |
mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,00 | 8 % |
mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,00 | 10 % |
mehr als € 36.400,00 | 12 % |
Hinweis: Dieser Selbstbehalt verringert sich unter gewissen Voraussetzungen, wie z. B. wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.
Kein Selbstbehalt wird z. B. bei Katastrophenschäden, auswärtiger Berufsausbildung von Kindern, Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe und Kinderbetreuungskosten (hier gilt ein Höchstbetrag von € 2.300,00) abgezogen. Spezielle Regelungen gelten auch bei Behinderung.
Stand: 25. Februar 2016
Seit 1.1.2016 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes grundsätzlich dem Steuersatz von 27,5 %.
Seit Jahresbeginn können sie nun bis zu € 10.000,00 als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Die Abschreibung darf nur vom Gebäudewert einer Immobilie berechnet werden.
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen.
Die Basis für die Ermittlung der endgültigen Beitragsgrundlage im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid.
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.
Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking erfolgen.