Weger & Partner
Steuerberatungs GmbH

Steuernews für Klienten

Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor?

Illustration

Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.

Für die Abgabe von offenen nichtalkoholischen Getränken soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 10% zur Anwendung kommen. Da in der Gastronomie nichtalkoholische Getränke – im Gegensatz zum Handel – typischerweise offen abgeben werden, soll dies als Abgrenzungsmerkmal dienen. Unter offenen Getränken sind auch Getränke zu verstehen sein, die typischerweise vom Gastronomen oder dem Kunden im Zuge des Erwerbs unmittelbar geöffnet werden (z.B. Würstelstand, Kantine; nicht jedoch Supermärkte, Abhol- und Lieferservice sowie Getränkeautomaten). Auch die in der landwirtschaftlichen Gastronomie (Almausschank, Buschenschank) eingehobene Zusatzsteuer auf offene nichtalkoholische Getränke wird entfallen. Dies gilt für Umsätze, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Jänner 2021 ausgeführt werden.

Gutscheine für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, sind zur Zeit bis zu einem Wert von € 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, so ist nur der Betrag von € 1,10 pro Arbeitstag steuerfrei. Diese Beträge für steuerfreie Gutscheine werden für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30. Juni 2020 enden von € 4,40 auf € 8,00 für Mahlzeiten und von derzeit € 1,10 auf € 2,00 für Lebensmittel angehoben.

Ausgaben für die werbewirksame Bewirtung von Geschäftsfreunden, die bisher die Voraussetzungen für ein 50% ige Abzugsfähigkeit erfüllt haben, sind ab dem 1. Juli 2020 bis zum Jahresende zu 75 % statt 50 % absetzbar.

Mit 1. Juli 2020 wird für Schaumweine ein Nullsatz im Schaumweinsteuergesetz vorgesehen. Auch Erhöhungen und Änderungen der Pauschalierung für die Gastwirtschaft sollen mittels einer Änderung der entsprechenden Verordnung durch den Finanzminister kommen.

Stand: 03. Juni 2020

Bild: Pixelbliss - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juni 2020

Wie soll die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt werden?

Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

Welche weiteren Steuererleichterungen sind geplant?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert in zwei Presseaussendungen über geplante Steuererleichterungen der Bundesregierung.

Zweites Stundungspaket für Sozialversicherungsbeiträge

Wie werden Dienstgeber vom Gesetzgeber durch ein zweites „Stundungspaket“ weiterhin in Ihrer Liquidität gestützt?

Einstellung des Geschäftsbetriebs von bundesschatz.at per 30.06.2020: Achtung bei Gewinnfreibetrag!

Der Betrieb von bundesschatz.at wird per 30.6.2020 zur Gänze eingestellt.

Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?

Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das sogenannte „Wirtepaket“ vor?

Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.

Sachbezug von Firmenautos: Übergangsregelung bei Zulassung bis 30. Mai 2020

Die Sachbezugswerteverordnung wurde kurzfristig bezüglich Dienstautos geändert.

Coronavirus: Was wird der Neustartbonus bringen?

Die genaue Höhe des Neustartbonus soll in weiter Folge vom tatsächlichen Beschäftigungsausmaß abhängen und wird erst im Zuge der Umsetzung festgelegt.

Können Arbeitnehmer die Kosten für das Homeoffice steuerlich nutzen?

Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu.

Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Finanzministeriums

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails.

Wann ist ein Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter ausgeschlossen?

Ohne funktionierenden Mietenmarkt muss der Fremdvergleich anhand einer abstrakten Renditeberechnung angestellt werden.

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2019 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Wie sollen Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz geprüft werden?

Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung kann dies bezüglich der Kurzarbeitsbeihilfe überprüft werden.

Tipps zum persönlichen Krisenmanagement

In vielen Unternehmen ist die Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst eine der wichtigsten Ressourcen.

Weger & Partner Steuerberatungs GmbH work Villacher Straße 34/1 9800 Spittal an der Drau Österreich work +43476250330 fax +434762503324 http:/www.steuerberatung-weger.at/ 46.792204 13.506536
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369