Wie soll die Umsatzsteuer auf 5% gesenkt werden?
Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails, die im Namen des BMF versendet werden. In den betrügerischen E-Mails wird auf eine Steuerrückerstattung hingewiesen und aufgefordert, die Transaktion über den erhaltenen Link zu genehmigen. Als Absenderadresse scheint „finanzOnline@bmf.gv.at“ auf. Dies ist keine gültige Mailadresse des BMF. Klickt man auf den enthaltenen Hyperlink, so kommt man auf eine gefälschte Webseite im Internet, die zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordert. Das Formular im Anhang täuscht eine gefälschte Webseite im Stil von FinanzOnline vor, die zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordert. Dabei handelt es sich um einen Internet-Betrugsversuch.
Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline-Databox zugestellt. Das BMF fordert die Abgabepflichtigen niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf.
Stand: 27. Mai 2020
Wie angekündigt wurde nun eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert in zwei Presseaussendungen über geplante Steuererleichterungen der Bundesregierung.
Wie werden Dienstgeber vom Gesetzgeber durch ein zweites „Stundungspaket“ weiterhin in Ihrer Liquidität gestützt?
Der Betrieb von bundesschatz.at wird per 30.6.2020 zur Gänze eingestellt.
Wann kann ein Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds gewährt werden?
Mit dem 19. COVID-19-Gesetz wurden vom Gesetzgeber Steuererleichterungen für die Gastronomie beschlossen.
Die Sachbezugswerteverordnung wurde kurzfristig bezüglich Dienstautos geändert.
Die genaue Höhe des Neustartbonus soll in weiter Folge vom tatsächlichen Beschäftigungsausmaß abhängen und wird erst im Zuge der Umsetzung festgelegt.
Laufende Unterstützungsleistungen für EPU und Kleinstunternehmer
Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt auf www.bmf.gv.at vor gefälschten E-Mails.
Ohne funktionierenden Mietenmarkt muss der Fremdvergleich anhand einer abstrakten Renditeberechnung angestellt werden.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
Befristet keine Umsatzsteuer für Schutzmasken
Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung kann dies bezüglich der Kurzarbeitsbeihilfe überprüft werden.
In vielen Unternehmen ist die Person der Unternehmerin oder des Unternehmers selbst eine der wichtigsten Ressourcen.