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Steuernews für Klienten

Haben Sie genug Zeit?

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Ist der Stapel an Arbeit noch immer nicht kleiner, obwohl Ihr Arbeitstag schon wieder vorbei ist? Dann lesen Sie doch unsere Tipps für ein besseres Zeitmanagement.

Not-To-Do-Liste

Manche Tätigkeiten sind sehr zeitraubend, aber nicht unbedingt nötig (z. B. sollten Sie nicht ständig nachschauen, ob Sie neue Mails bekommen haben; machen Sie das nur zu fixen Zeiten und beantworten Sie dann alle auf einmal). Das klingt sehr einfach, kann aber sehr viel Zeit sparen.

Sinnvoll Prioritäten setzen

To-Do-Listen sind sehr hilfreich, aber man kann damit auch viel Zeit verschwenden. Gestalten Sie die Liste daher nach der sogenannten Eisenhower-Matrix:

  • dringend und wichtig: sofort erledigen
  • dringend, aber nicht wichtig: delegieren
  • wichtig, aber nicht dringend: Termin fixieren
  • nicht wichtig, nicht dringend: für heute vergessen

Wieviel Zeit haben Sie verfügbar?

Sie haben nicht unbegrenzt Zeit zur Verfügung. Alle dringenden, wichtigen Aufgaben müssen erledigt werden. Daher müssen Sie überlegen, wie lang Sie für eine Aufgabe brauchen dürfen. Legen Sie einen Zeitpunkt fest, wann eine Arbeit beendet sein muss und brechen Sie die Tätigkeit (wenn möglich) konsequent ab. Vielleicht kann der Rest der Aufgabe delegiert werden?

Stand: 30. Mai 2016

Bild: fotomek - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juni 2016

Wie hoch ist der Grundanteil?

Am 3.5.2016 wurde die neue Verordnung zur Festlegung des Grundanteils der Anschaffungskosten bei vermieteten Gebäuden veröffentlicht.

Welche Sonderausgaben werden automatisch abgezogen?

Bestimmte Zahlungen, die ab dem 1.1.2017 getätigt werden, werden zukünftig automatisch in Ihrer Steuererklärung erfasst.

Was ist beim Pkw-Sachbezug zu beachten?

Entscheidung Bundesfinanzgericht: halber Sachbezug

Zusammenfassende Meldung

Die ZM ist elektronisch mittels FinanzOnline zu erledigen.

Bildungskarenz

Während der Bildungskarenz werden Arbeitnehmer von ihrer Tätigkeit freigestellt, um sich weiterzubilden.

Autos mit ausländischem Kennzeichen dürfen ein Monat in Österreich gefahren werden

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge lenken, die in Österreich zugelassen sind.

Haben Sie genug Zeit?

Ist der Stapel an Arbeit noch immer nicht kleiner, obwohl Ihr Arbeitstag schon wieder vorbei ist?

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