Welche Änderungen kommen im Jahr 2015?
Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel interessant sind.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel interessant sind.
Zum Jahresende wurde das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) von der Regierung beschlossen. Bisher gab es 14 dezentrale Gewerberegister, deren Daten an das bestehende zentrale Gewerberegister übermittelt wurden. Durch das neue System sollen elektronische Gewerbeanmeldungen dadurch in ganz Österreich möglich werden. Der Weg zur Behörde bleibt dem Anmelder dann erspart. GISA soll auch e-government-Funktionen enthalten, die Unternehmer z.B. bei Standortverlegungen und Betriebsstätteneröffnungen nutzen können.
Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss, wenn keine Ausnahmeregelung zutrifft, eine Auflösungsabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2015 beträgt sie € 118,00.
Die Bausparprämie für das Jahr 2015 beträgt wieder 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.
Die Verzugszinsen in der Sozialversicherung betragen für das Jahr 2015 unverändert 7,88 % p.a.
Stand: 22. Dezember 2014
Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel interessant sind.
Wie lange müssen Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren?
Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben.
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Dienstnehmer müssen vor dem Arbeitsantritt dem zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden.
Meldungen ans Finanzamt
Erfolgreich sein durch Spezialisierung – das wird in unserer globalisierten Welt für Unternehmer immer mehr zum Thema.