Weger & Partner
Steuerberatungs GmbH

Steuernews für Klienten

Neuregelung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten

Illustration

Nach dem Abgabenänderungsgesetz 2015 dürfen die Einkünfte aus bestimmten, höchstpersönlichen Tätigkeiten nur der Person zugerechnet werden, die diese Leistung auch erbringt und nicht über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft abgerechnet werden.

Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen Person zugerechnet, wenn die „zwischengeschaltete“ Kapitalgesellschaft formal der Vertragspartner des Empfängers der Leistung ist.

Eine Zurechnung an die leistungserbringende Person erfolgt, wenn die Körperschaft

  • unter dem Einfluss der leistungserbringenden natürlichen Person steht und
  • über keinen eigenständigen Betrieb verfügt, der sich von der Tätigkeit der natürlichen Person abhebt.

Ein eigenständiger Betrieb, der sich von der Leistung der natürlichen Person abhebt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt. Diese Mitarbeiter dürfen aber nicht nur bloße Hilfstätigkeiten ausüben, wie z. B. ein Sekretariat.

Welche Leistungen zählen zu diesen höchstpersönlichen Tätigkeiten?

Diese höchstpersönlichen Tätigkeiten sind im Gesetz (taxativ) aufgezählt:

  • Tätigkeit als organschaftlicher Vertreter einer Körperschaft, wie z. B. Vorstand einer AG, Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer Privatstiftung sowie
  • Tätigkeit als Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler oder Vortragender.

Beispiel: Ein Schriftsteller gründet eine GmbH und verrechnet die schriftstellerischen Leistungen aus der GmbH. Treffen oben angeführte Voraussetzungen zu, dann werden diese Leistungen nicht der GmbH, sondern dem Schriftsteller persönlich zugerechnet. Dies kann wesentliche Unterschiede bei der Abgabenbelastung zur Folge haben.

Stand: 27. Jänner 2016

Bild: yurolaitsalbert - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2016

Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?

Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft?

Neuregelung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten

Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen Person zugerechnet.

Banken müssen ausländische Kontoinhaber melden

Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch liefern.

Was ist bei der Forschungsprämie zu beachten?

Die Prämie wurde auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) erhöht (bisher 10 %).

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Sie haben fünf Jahre lang Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen.

Sozialversicherung: Unterstützung für KMUs bei Krankheit

Alle Unternehmer, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, können den Zuschuss erhalten, wenn sie einen Antrag stellen.

Im Baugewerbe gilt ein Barzahlungsverbot

Zu Jahresbeginn sind zwei Änderungen für Leistungen im Baugewerbe in Kraft getreten.

Weger & Partner Steuerberatungs GmbH work Villacher Straße 34/1 9800 Spittal an der Drau Österreich work +43476250330 fax +434762503324 http:/www.steuerberatung-weger.at/ 46.792204 13.506536
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369