Weger & Partner
Steuerberatungs GmbH

Steuernews für Klienten

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Illustration

Die Frage, ob Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr ist zwischen drei Fällen (zur Gänze abzugsfähig, 50 % abzugsfähig und zur Gänze nicht abzugsfähig) der Abzugsfähigkeit zu unterscheiden, wobei jeweils am Bewirtungsbeleg die Anzahl der bewirteten Personen und der Grund der Bewirtung anzuführen sind.

Zur Gänze abzugsfähige Bewirtungskosten

Die Bewirtungskosten sind zur Gänze steuerlich abzugsfähig, wenn

  • die Bewirtung unmittelbarer Bestandteil der Leistung ist oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer erbrachten Leistung steht,
  • die Bewirtung Entgeltcharakter hat oder
  • die Bewirtung nahezu keine Repräsentationskomponente aufweist.

Beispiel: Ein Seminarveranstalter übernimmt die Verpflegung seiner Teilnehmer während des Seminars. Die Verpflegungskosten sind im Seminarpreis enthalten.

Abzugsfähigkeit im Ausmaß von 50 %

Bewirtungsaufwendungen sind in einem Ausmaß von 50 % steuerlich abzugsfähig, wenn es sich um eine werbewirksame Bewirtung handelt und diese nur eine untergeordnete Repräsentationskomponente aufweist.

Beispiel: Ein Unternehmer lädt einen Kunden im Vorfeld eines angestrebten Geschäftsabschlusses zum Abendessen ein.

Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten

Steuerlich zur Gänze nicht abzugsfähig sind Bewirtungsaufwendungen, die hauptsächlich dem Repräsentationszweck dienen, wie dies beispielsweise bei Bewirtung von Geschäftsfreunden der Fall ist.

Beispiel: Ein Unternehmer lädt seine Geschäftsfreunde im Anschluss an eine Theatervorführung zu einem gemeinsamen Abendessen in ein Innenstadtlokal ein.

Stand: 30. März 2022

Bild: DisobeyArt - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2022

Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ab jetzt beantragbar

Wer hat Anspruch auf den neuen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus?

Wie ist die neue lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung geregelt?

Die Steuerreform brachte eine neue Möglichkeit, Mitarbeiter steuerschonend am Gewinn zu beteiligen.

Verkürzung der Vorsteuerkorrektur bei Übertragung von Wohnungseigentum

Neuregelung der Vorsteuerkorrektur bei der Übertragung von Wohnungseigentum.

Wie sind bestimmte Gewinne aus Schulderlässen steuerlich begünstigt?

Eine gesetzliche Änderung bringt mehr Klarheit.

Neuregelung der Besteuerung von Reiseleistungen in der Umsatzsteuer

Welche Änderungen bringt die neue Margenbesteuerung bei Reiseleistungen?

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Können Bewirtungskosten steuerlich abgezogen werden?

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Tipps für einen gemeinsamen Weg von Unternehmen

Weger & Partner Steuerberatungs GmbH work Villacher Straße 34/1 9800 Spittal an der Drau Österreich work +43476250330 fax +434762503324 http:/www.steuerberatung-weger.at/ 46.792204 13.506536
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369