Weger & Partner
Steuerberatungs GmbH

Steuernews für Klienten

Welche Änderungen sind mit 1. März 2014 in Kraft getreten?

Illustration

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist in Kraft getreten. Hier nun einige endgültige Neuregelungen im Überblick.

  • Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gilt nun: Begünstigt sind abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter und Wohnbauanleihen, wenn sie dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre lang dienen.
  • Arbeits- und Werkleistungen über € 500.000,00/Jahr an eine Person sind nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Die steuerlichen Begünstigungen für sogenannte „Golden Handshakes“ wurden eingeschränkt.
  • Die Verlustvortrags- bzw. Verrechnungsgrenze von 75 % entfällt für natürliche Personen. Für Körperschaftsteuerpflichtige gilt diese Grenze weiterhin.
  • Bestimmte Lebensversicherungen sind von der KESt befreit, wenn sie nach dem 50. Lebensjahr abgeschlossen werden.
  • Zinsen- und Lizenzzahlungen an verbundene Unternehmen sind nicht abzugsfähig, wenn bestimmte Tatbestände der Niedrigbesteuerung beim Empfänger vorliegen.
  • Ausweitung der begünstigten Spendenempfänger: Abzugsfähig sind nun auch Spenden an bestimmte Einrichtungen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.
  • Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf € 400,00
  • Erhöhung von Verbrauchssteuern
  • Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung: Gruppenmitglieder in Staaten ohne umfassende Amtshilfe dürfen nicht mehr neu in eine Gruppe aufgenommen werden. Ab 1.1.2015 scheiden ausländische Körperschaften, die am 28.2.2014 Gruppenmitglieder sind, aber die Voraussetzungen nicht erfüllen aus der Gruppe aus.
  • Abschaffung der Share Deal – Firmenwertabschreibung bei Gründung bzw. Erweiterung von Unternehmensgruppen nach dem 28. Februar 2014
  • Langfristige Verbindlichkeiten müssen mit einem Fixzinssatz von 3,5 % abgezinst werden. Diese Regelung gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden.

Stand: 27. März 2014

Bild: Subbotina Anna - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2014

Welche Änderungen sind mit 1. März 2014 in Kraft getreten?

Das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist in Kraft getreten. Hier nun einige endgültige Neuregelungen im Überblick.

Welche Regelungen gelten seit 1.3.2014 für die GmbH?

Für Neugründungen bleibt das Stammkapital bei € 10.000,00.

Was ist bei einem Pkw im Betriebsvermögen zu beachten?

Wann zählt ein Pkw zum Privat- bzw. Betriebsvermögen?

Pendlerrechner: Abgabefrist verlängert

Seit Mitte Februar ist auf der neue Pendlerrechner online!

Gibt es eine Möglichkeit den SVA-Selbstbehalt zu reduzieren?

Versicherte müssen für ärztliche Behandlungen einen Selbstbehalt bezahlen.

Neu ab Juli: Handwerkerbonus!

Haben Sie vor, Ihre Fenster oder Böden auszutauschen oder Räume neu ausmalen zu lassen?

Employer branding – auch für KMU?

Ziel des „Employer branding“ ist es, die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen.

Weger & Partner Steuerberatungs GmbH work Villacher Straße 34/1 9800 Spittal an der Drau Österreich work +43476250330 fax +434762503324 http:/www.steuerberatung-weger.at/ 46.792204 13.506536
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369